KFZ Zulassung
Welche Unterlagen benötige ich für eine KFZ Anmeldung?
- Fahrzeug-Genehmigungsdokument des anzumeldenden Fahrzeuges(Datenauszug, EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC-Papier, Typenschein oder Einzelgenehmigung)
- Gültiges Prüfgutachten gemäß § 57a(sofern eine „Pickerl-Überprüfung” bereits fällig war)
- Kaufvertrag, Leasingbestätigung oder sonstiger Besitznachweis
- Bei juristischen Personen: Gewerbeschein, Firmenbuchauszug
- Vereinsregisterauszug
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht(wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
- Identitätsnachweis(des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
- Kammerbestätigung(z.B. bei Taxi, Mietwagen oder gewerbsmäßige Güterbeförderung)
- Bei Wechselkennzeichen-Anmeldung: Zulassungsbescheinigung Teil I des bereits angemeldeten Fahrzeuges
- Bei einer Wechselkennzeichen-Anmeldung, bei Fahrzeugwechsel oder Besitzwechsel können die Kennzeichen beibehalten werden, wenn es bereits EU-Kennzeichen sind
Erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges
Für die erstmalige Zulassung in Österreich muss die Zulassungsstelle auf einen Genehmigungsdatensatz zugreifen können. Die Dateneinspielung erfolgt beim Kauf eines Neufahrzeuges über den Autohändler.
Selbst importierte Fahrzeuge
Bei selbst importierten Fahrzeugen wenden Sie sich diesbezüglich an den Generalimporteur oder an die Landesregierung. Bei importierten Fahrzeugen ist es weiters notwendig, beim zuständigen Finanzamt die nötigen Gebühren zu entrichten und somit das Fahrzeug für die Anmeldung in Österreich frei schalten zu lassen.
Welche Unterlagen benötige ich für eine KFZ Abmeldung?
- Fahrzeug-Genehmigungsdokument (Datenauszug, EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC-Papier, Typenschein oder Einzelgenehmigung) in Verbindung mit dem Zulassungsschein Teil II
- Zulassungsschein Teil I
- Alle Kennzeichentafeln
- Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
- Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
Welche Unterlagen benötige ich für eine KFZ Ummeldung?
- (Adressänderungen innerhalb des gleichen Verwaltungsbezirkes)
- Fahrzeug-Genehmigungsdokument in Verbindung mit dem Zulassungsschein Teil II
- Zulassungsschein Teil I
- Vollmacht (falls sich der Antragsteller vertreten lässt)
- Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
- Für juristische Personen ein neuer Gewerbeschein bzw. Firmenbuchauszug
Die Zulassungsstelle macht eine Abfrage des neuen Hauptwohnsitzes bzw. des geänderten Namens direkt im Zentralen Melderegister.
Welche Unterlagen benötige ich für eine KFZ Ummeldung?
- (Adressänderungen innerhalb des gleichen Verwaltungsbezirkes)
- Fahrzeug-Genehmigungsdokument in Verbindung mit dem Zulassungsschein Teil II
- Zulassungsschein Teil I
- Vollmacht (falls sich der Antragsteller vertreten lässt)
- Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
- Für juristische Personen ein neuer Gewerbeschein bzw. Firmenbuchauszug
Die Zulassungsstelle macht eine Abfrage des neuen Hauptwohnsitzes bzw. des geänderten Namens direkt im Zentralen Melderegister.
Welche Unterlagen benötige ich für die Hinterlegung eines Kennzeichens?
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- Zulassungsschein Teil I
- Alle Kennzeichentafeln
- Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
- Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
Die Hinterlegung gilt vom Datum der Antragstellung für ein Jahr. Sollte diese Frist nicht verlängert werden, so erlischt die Zulassung.
Für die Wiederausfolgung nach einer Hinterlegung werden benötigt:
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
- Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
Was benötige ich für mein persönliches Wunschkennzeichen?
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Für die Zuweisung eines bereits lagernden Wunschkennzeichens in eine bestehende Zulassung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Fahrzeug-Genehmigungsdokument in Verbindung mit dem Zulassungsschein Teil II
- Zulassungsschein Teil I
- Alle bisherigen Kennzeichentafeln
- Gültiges Prüfgutachten gemäß § 57a (sofern eine „Pickerl-Überprüfung” bereits fällig war)
- Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
- Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
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Was ist bei einem Kennzeichenverlust zu tun?
Wir sind für Sie da.
Bei uns stehen Sie als Kunde im Mittelpunkt. Daher legen wir besonderen Wert darauf, Ihnen jederzeit persönlich zur Seite zu stehen. Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater bringen jahrelange Expertise in den Bereichen Versicherung, Pensionsvorsorge und Investments mit, um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.