MAC Agentur OG
Versicherung

Sie wollen Ihr Auto anmelden?
Besuchen Sie unsere Zulassungsstellen in Villach, Salzburg, Wels oder Wörgl!

KFZ-Zulassungsstelle-MAC-Agentur-OG

Unsere Zulassungstellen für Ihre KFZ-Anmeldung

Gerne übernehmen wir auch in den anderen Bundesländern Ihre KFZ-Zulassung bei einem Partner vor Ort.

Sie erreichen uns:

werktags von 8:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:30

Unsere Zulassungsstellen:

MAC-Agentur OG Kärnten
Peraustrasse 17
9500 Villach

Kontakt
Tel.: +43 650 5500 688
E-Mail: office@mac-versicherung.at

MAC-Agentur OG Salzburg
Ignaz-Harrer-Str. 72
5020 Salzburg

Kontakt
Tel:+43 660 34 36 659
E-Mail: erdem.poyraz@mac-versicherung.at

MAC-Agentur OG Tirol
Innsbrucker Strasse 102
6300 Wörgl

Kontakt
Tel:+43 650 831 51 48
E-Mail: bekir.aras@mac-versicherung.at

MAC-Agentur OG Oberösterreich
Eisenhowerstr. 2/T20
4600 Wels

Kontakt
Tel:+43 681 81 14 0873
E-Mail: mesut.yildirim@mac-versicherung.at

KFZ Zulassung – alle Unterlagen griffbereit

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema KFZ Zulassung.

Welche Unterlagen benötige ich für eine KFZ Anmeldung?
  • Fahrzeug-Genehmigungsdokument des anzumeldenden Fahrzeuges(Datenauszug, EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC-Papier, Typenschein oder Einzelgenehmigung)
  • Gültiges Prüfgutachten gemäß § 57a(sofern eine „Pickerl-Überprüfung” bereits fällig war)
  • Kaufvertrag, Leasingbestätigung oder sonstiger Besitznachweis
  • Bei juristischen Personen: Gewerbeschein, Firmenbuchauszug
  • Vereinsregisterauszug
  • Versicherungsbestätigung
  • Vollmacht(wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
  • Identitätsnachweis(des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
  • Kammerbestätigung(z.B. bei Taxi, Mietwagen oder gewerbsmäßige Güterbeförderung)
  • Bei Wechselkennzeichen-Anmeldung: Zulassungsbescheinigung Teil I des bereits angemeldeten Fahrzeuges
  • Bei einer Wechselkennzeichen-Anmeldung, bei Fahrzeugwechsel oder Besitzwechsel können die Kennzeichen beibehalten werden, wenn es bereits EU-Kennzeichen sind

Erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges

Für die erstmalige Zulassung in Österreich muss die Zulassungsstelle auf einen Genehmigungsdatensatz zugreifen können. Die Dateneinspielung erfolgt beim Kauf eines Neufahrzeuges über den Autohändler.

Selbst importierte Fahrzeuge

Bei selbst importierten Fahrzeugen wenden Sie sich diesbezüglich an den Generalimporteur oder an die Landesregierung. Bei importierten Fahrzeugen ist es weiters notwendig, beim zuständigen Finanzamt die nötigen Gebühren zu entrichten und somit das Fahrzeug für die Anmeldung in Österreich frei schalten zu lassen.

Welche Unterlagen benötige ich für eine KFZ Abmeldung?
  • Fahrzeug-Genehmigungsdokument (Datenauszug, EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC-Papier, Typenschein oder Einzelgenehmigung) in Verbindung mit dem Zulassungsschein Teil II
  • Zulassungsschein Teil I
  • Alle Kennzeichentafeln
  • Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
  • Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
Welche Unterlagen benötige ich für eine KFZ Ummeldung?

(Adressänderungen innerhalb des gleichen Verwaltungsbezirkes)

  • Fahrzeug-Genehmigungsdokument in Verbindung mit dem Zulassungsschein Teil II
  • Zulassungsschein Teil I
  • Vollmacht (falls sich der Antragsteller vertreten lässt)
  • Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
  • Für juristische Personen ein neuer Gewerbeschein bzw. Firmenbuchauszug

Die Zulassungsstelle macht eine Abfrage des neuen Hauptwohnsitzes bzw. des geänderten Namens direkt im Zentralen Melderegister.

Welche Unterlagen benötige ich für die Hinterlegung eines Kennzeichens?
  • Zulassungsschein Teil I
  • Alle Kennzeichentafeln
  • Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
  • Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)

Die Hinterlegung gilt vom Datum der Antragstellung für ein Jahr. Sollte diese Frist nicht verlängert werden, so erlischt die Zulassung.

Für die Wiederausfolgung nach einer Hinterlegung werden benötigt:

  • Versicherungsbestätigung
  • Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
  • Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
Was benötige ich für mein persönliches Wunschkennzeichen?

Endlich Ihr persönliches Wunschkennzeichen. Mit der Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde beantragen Sie die Produktion Ihres persönlichen Wunschkennzeichens.

Für die Zuweisung eines bereits lagernden Wunschkennzeichens in eine bestehende Zulassung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Fahrzeug-Genehmigungsdokument in Verbindung mit dem Zulassungsschein Teil II
  • Zulassungsschein Teil I
  • Alle bisherigen Kennzeichentafeln
  • Gültiges Prüfgutachten gemäß § 57a (sofern eine „Pickerl-Überprüfung” bereits fällig war)
  • Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
  • Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
Was ist bei einem Kennzeichenverlust zu tun?

Auch Ihre Nummerntafeln sind vor Verlust oder Diebstahl nicht sicher – bei einem Kennzeichenverlust oder Diebstahl benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Fahrzeug-Genehmigungsdokument in Verbindung mit dem Zulassungsschein Teil II
  • Zulassungsschein Teil I
  • Verlust/Diebstahlanzeige einer österreichischen Polizeidienststelle
  • Die eventuell verbliebene Kennzeichentafel
  • Gültiges Prüfgutachten gemäß § 57a (sofern eine „Pickerl-Überprüfung” bereits fällig war)
  • Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
  • Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)

Downloads:

    • Benützungsbewilligung KFZ und Vollmacht (Ausland)

    • Benützungsbewilligung KFZ-Anmeldung

    • Einverständniserklärung KFZ-Anmeldung für Minderjährige

    • Formular zur Befreiung der Motorsteuer (Kr21)

    • Kaufvertrag für KFZ

    • Vollmacht zum An- und Abmelden eines KFZ